Die Charta des Co-livismus
v2026.0 — Veröffentlicht 3/1/2026
Gründungscharta des Co-livismus. Eine bürgerliche Weltanschauung für maximale Freiheit und neutrales Recht.
Die Charta des Co-livismus
Eine bürgerliche Weltanschauung für maximale Freiheit und neutrales Recht
Version 2026.0 (Gründungscharta)(Änderungen werden als 2026.1, 2027.0 usw. gekennzeichnet)
Präambel
Co-livismus ist eine bürgerliche Weltanschauung für ein friedliches Zusammenleben bei gleichzeitiger Uneinigkeit über die größten Fragen.Er ist keine Religion. Er erhebt keine positiven oder negativen Ansprüche über Gott, Götter, letzte Wahrheit, Erlösung, Offenbarung, Jenseits, kosmischen Zweck oder metaphysische Gewissheit. Er bietet keine heiligen Texte, kein Priestertum und keine verpflichtenden Rituale. Er fordert niemanden auf, seinen Glauben, seine Spiritualität, seine Philosophie oder seine Identität aufzugeben.
Co-livismus existiert aus einem zentralen Grund: Menschliche Gesellschaften brauchen eine gemeinsame bürgerliche Ebene, die eine tiefgreifende Vielfalt der Überzeugungen — religiöser und nicht-religiöser Art — ermöglicht, ohne den Staat zum Schiedsrichter der Metaphysik oder zur Waffe moralischer Vorherrschaft zu machen.
Co-livismus bekräftigt einen einfachen Gesellschaftsvertrag:
* Ihre Freiheit ist maximal. * Ihre bürgerliche Gleichheit ist nicht verhandelbar. * Der Staat bleibt neutral. * Öffentliches Recht und Institutionen gehören allen — gleichermaßen — unabhängig vom Glauben.
Diese Charta ist ein lebendiges und sich weiterentwickelndes bürgerliches Dokument. Sie wird durch einen transparenten Governance-Prozess gepflegt. Ihr Zweck ist es, über Generationen hinweg klar, widerstandsfähig und nützlich zu bleiben.
Artikel 1 — Definitionen und Wesen
1.1 Was Co-livismus ist Co-livismus ist eine Weltanschauung und bürgerliche Ethik, die darauf ausgelegt ist, Pluralismus innerhalb einer säkularen Gesellschaft zu unterstützen. Er ist ein gemeinsamer Rahmen für das Zusammenleben, ausgedrückt durch Werte, die durch öffentliche Gründe gerechtfertigt werden können — Gründe, die jeder Bürger unabhängig von persönlichem Glauben oder Nichtglauben bewerten kann.
Co-livismus soll stärken: * die Integrität säkularer Institutionen, * die Gewissensfreiheit, * den bürgerlichen Frieden und * gleiche Bürgerrechte.
1.2 Was Co-livismus nicht ist Co-livismus ist nicht: * eine Religion, Sekte oder Kirche, * eine Ersatztheologie, * ein spirituelles Monopol, * eine Parteiideologie, * eine Doktrin metaphysischer Wahrheit oder * eine kulturelle Identitätshierarchie.
Co-livismus kann nichts davon werden, ohne sich selbst zu verletzen.
1.3 Für wen Co-livismus ist Co-livismus ist für alle, die unter einer säkularen Zivilordnung leben: * Gläubige, Zweifelnde und Nichtgläubige, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Theisten, kulturelle Theisten, Agnostiker, Atheisten, Deisten, Apatheisten, Ignostiker, Pantheisten, Panentheisten, Polytheisten, Antitheisten, Humanisten, Rationalisten oder Spirituelle ohne Religionszugehörigkeit (SBNR); * diejenigen, die in der Tradition verwurzelt sind, und diejenigen, die neue Formen der Sinngebung suchen; * diejenigen, die Rituale praktizieren, und diejenigen, die sie ablehnen; * diejenigen, die spirituelle Gemeinschaft wünschen, und diejenigen, die privaten Glauben bevorzugen.
Artikel 2 — Die Kernprämisse
Co-livismus basiert auf drei Prämissen.2.1 Maximale Gewissensfreiheit Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung zu bilden, zu ändern oder abzulehnen, ohne Zwang, Einschüchterung oder bürgerliche Strafe.
2.2 Neutrale öffentliche Ordnung Der Staat darf keine Religion oder Weltanschauung bevorzugen, durchsetzen oder bestrafen. Der Staat existiert, um gleiche Rechte und bürgerliche Ordnung zu schützen — nicht um metaphysische Wahrheit zu schlichten.
Neutralität ist Neutralität gegenüber metaphysischen Doktrinen — nicht Neutralität gegenüber Schadensbeweisen. Wenn strukturelle Ungleichheiten messbar die gleiche bürgerliche Stellung untergraben, kann die Zivilordnung gezielte Abhilfemaßnahmen ergreifen, die durch öffentliche Gründe und rechenschaftspflichtige Ergebnisse gerechtfertigt sind.
2.3 Ein einziges Zivilrecht Im öffentlichen Leben — Gerichte, Verträge, Eigentum, Beschäftigung, Bildungsstandards, öffentliche Dienste, politische Autorität — gibt es ein bindendes System: das Zivilrecht des Landes innerhalb eines säkularen Rahmens.
Co-livismus hat keinen eigenen Rechtskodex. Es gibt kein „Co-livistisches Recht." Die Zivilordnung der Gesellschaft ist schlicht säkular und von den Werten des Co-livismus geprägt, ausgedrückt durch öffentlich vertretbares Argumentieren.
Artikel 3 — Werte des Co-livismus
Co-livismus gründet auf Werten, die bürgerlich, universalisierbar und mit Pluralismus vereinbar sind.Gleiche Würde Jeder Mensch hat einen inhärenten Wert und eine gleiche Stellung im bürgerlichen Leben, unabhängig von Glaube, Herkunft, Status, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, einvernehmlicher Beziehungsstruktur unter Erwachsenen, Sprache, Kultur oder Hintergrund.
Co-livismus fördert die Verringerung unnötigen Leidens empfindungsfähiger Wesen, einschließlich nichtmenschlicher Tiere, durch öffentlich begründbare Normen und Politik.
Co-livismus behandelt den moralischen Status entstehender Formen von Intelligenz als offene Frage, die durch transparente, evidenzbasierte Kriterien und überprüfbare Schwellenwerte geregelt werden soll, statt durch metaphysische Behauptungen. Wo glaubwürdige Beweise auf die Fähigkeit zu Leiden, Erfahrung oder Verletzlichkeit hinweisen, sollte die Zivilordnung im Einklang mit der öffentlichen Vernunft zu schützenden Maßnahmen tendieren.
Gewissensfreiheit Glaube, Zweifel und Nichtglaube sind geschützt. Keine Institution — staatlich oder privat — darf metaphysische Treue als Bedingung für Bürgerrechte verlangen.
Staatliche Neutralität Der Staat befürwortet oder bekämpft weder Religionen noch Weltanschauungen. Er schützt die freie Ausübung, weigert sich aber, heilige Autorität durchzusetzen.
Nicht-Beherrschung Keine Gruppe darf Institutionen nutzen, um anderen metaphysische Doktrinen aufzuzwingen oder spirituelle Macht in bürgerliche Macht umzuwandeln.
Gegenseitigkeit und gleiche Freiheit Die Freiheit jedes Einzelnen wird durch die gleiche Freiheit der anderen begrenzt.
Öffentliche Vernunft Öffentliche Politiken müssen durch Vernunft und Evidenz, rechenschaftspflichtige Ergebnisse und den Schutz gleicher Rechte begründbar sein — nicht durch Offenbarung, sektiererische Autorität oder metaphysische Behauptungen, die andere nicht vernünftig bewerten können.
Zivile Widerstandsfähigkeit in Krisenzeiten In Zeiten von Krieg, Terror oder nationalem Notstand müssen Notmaßnahmen öffentlich begründet, eng gefasst, zeitlich begrenzt und der Aufsicht unterworfen sein — niemals dazu verwendet werden, konfessionelle Herrschaft, Kollektivstrafen oder dauerhafte Bürgerschaft zweiter Klasse durchzusetzen. Mitgefühl mit Grenzen Fürsorge ist eine bürgerliche Tugend, aber Mitgefühl darf nicht zu einem Werkzeug für Zwang, Diskriminierung oder die Aushöhlung gleicher Rechte werden.
Bürgerlicher Frieden und rechtmäßige Beilegung Meinungsverschiedenheiten werden durch rechtmäßige Verfahren und friedlichen Diskurs beigelegt, nicht durch heilige Ausnahmen oder moralische Einschüchterung.
Diese Werte ersetzen nicht die persönliche Moral. Sie sind die minimalen bürgerlichen Ethikstandards, die für ein Zusammenleben unter einer neutralen öffentlichen Ordnung erforderlich sind.
Artikel 4 — Spirituelle und rituelle Freiheit
4.1 Die Freiheit zu praktizieren und Sinn zu schaffen Co-livismus bekräftigt das Recht von Einzelpersonen und Gemeinschaften: * zu beten oder nicht zu beten; * zu beten, zu meditieren, sich zu versammeln, zu fasten, zu feiern, zu trauern; * spirituelle Gemeinschaften, Schulen, Wohltätigkeitsorganisationen und kulturelle Institutionen zu gründen; * neue Philosophien und rituelle Traditionen zu schaffen; * Überzeugungen zu ändern, zu konvertieren, zu synkretisieren oder sich zurückzuziehen.
Diese Freiheit ist geschützt, solange sie die Bürgerrechte respektiert und keine bürgerliche Autorität über andere beansprucht.
4.2 Die Freiheit des Austritts Co-livismus bekräftigt das Recht jeder Person, jede spirituelle, religiöse oder philosophische Gemeinschaft ohne bürgerliche Strafe, Einschüchterung oder Zwang zu verlassen.
4.3 Meinungsäußerung, Kritik und Widerspruch Co-livismus bekräftigt friedliche Kritik, Debatte, Wissenschaft, Satire und Widerspruch zu Ideen — religiösen und nicht-religiösen — unter Wahrung des bürgerlichen Standards der Gewaltlosigkeit und des rechtmäßigen Verhaltens.
Artikel 5 — Das Prinzip des blinden Gesetzes
5.1 Bürgerliche Gleichheit Bürgerrechte und -pflichten hängen nicht von der Religion, Weltanschauung, den Ritualen oder metaphysischen Behauptungen einer Person ab. Die Zivilordnung bevorzugt oder bestraft Bürger nicht aufgrund von Glaube, Herkunft, Status, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, einvernehmlichen Beziehungsentscheidungen unter Erwachsenen, Sprache, Kultur oder Hintergrund.
5.2 Keine parallele Rechtsautorität Kein religiöses oder weltanschauliches Rechtssystem — formal oder informell — hat bindende Autorität über das bürgerliche Leben.
Menschen können freiwillig in ihrem Privatleben spiritueller Führung folgen. Aber bürgerliche Institutionen — Gerichte, Register, Verträge, Rechte, Pflichten — arbeiten unter einem einzigen säkularen Rechtsrahmen.
Erwachsene können Haushalte und intime Partnerschaften einvernehmlich bilden. Die bürgerliche Stellung ist nicht an die Beziehungsstruktur geknüpft; wo das Zivilrecht es erlaubt, können die Parteien private Verträge verwenden, um Beziehungen, Eigentum, Unterhalt und Erbschaft zu regeln, vorbehaltlich von Schutzmaßnahmen gegen Zwang und Schaden für Abhängige. Solche Verträge müssen den bürgerlichen Standards der informierten Einwilligung, Klarheit, Registrierung wo erforderlich und dem Schutz von Abhängigen entsprechen und sind nichtig, wo Zwang oder Ausbeutung nachgewiesen wird. Private Verträge dürfen kein paralleles Schlichtungssystem schaffen, das den Parteien gleiche bürgerliche Rechtsmittel oder ordentliche Verfahren verweigert.
5.3 Gleicher Zugang zu öffentlichen Institutionen Öffentliche Dienste und Institutionen werden ohne Diskriminierung bereitgestellt. Sie verlangen keine Zugehörigkeit zu einem Glaubenssystem als Teilnahmevoraussetzung.
5.4 Neutralität ist keine erzwungene Unsichtbarkeit Staatliche Neutralität verlangt nicht von Bürgern, ihre Überzeugungen im öffentlichen Leben zu verbergen. Einzelpersonen dürfen in öffentlichen Institutionen, einschließlich Schulen, persönliche religiöse oder philosophische Symbole tragen oder zeigen, sofern dies keinen Zwang, keine Belästigung und keine institutionelle Befürwortung oder Ausgrenzung beinhaltet. Die Pflicht des Staates ist es, in seiner Macht neutral zu bleiben — nicht kulturelle Einheitlichkeit von seinem Volk zu verlangen.
Co-livismus lehnt die Vorstellung ab, dass Pluralismus durch die Unterdrückung sichtbarer Unterschiede erreicht wird. Co-livismus behandelt sichtbaren religiösen Ausdruck nicht als unvereinbar mit einer säkularen öffentlichen Ordnung.
Artikel 6 — Der Standard der öffentlichen Vernunft
Co-livismus führt eine bürgerliche Disziplin ein:
Wenn eine Politik alle binden soll, muss sie in Begriffen begründet sein, die alle bewerten können.
Öffentliche Vernunft ist ein Standard für die Rechtfertigung bindender öffentlicher Gewalt — keine Einschränkung dessen, wer sprechen darf. Bürger dürfen im bürgerlichen Leben aus jeder moralischen, spirituellen, religiösen oder philosophischen Quelle argumentieren. Die Verantwortung, bindende Regeln in Gründe zu übersetzen, die alle Bürger bewerten können, liegt bei öffentlichen Institutionen und Amtsträgern (Gerichten, Regulierungsbehörden, öffentlichen Einrichtungen und Mandatsträgern), nicht beim persönlichen Gewissen.
Dies bedeutet nicht, dass Bürger ihren Glauben aufgeben müssen. Es bedeutet, dass bürgerliche Macht mit Gründen ausgeübt werden muss, die nicht abhängen von: * „weil meine Schrift es sagt", * „weil meine Metaphysik wahr ist",
Zivile Macht darf nicht durch Ansprüche auf göttliche Berechtigung oder Prophezeiung gerechtfertigt werden — etwa Versprechen von Land, Souveränität, Überlegenheit oder dauerhaftem Privileg. Solche Ansprüche mögen den privaten Glauben leiten, können aber nicht als verbindliche öffentliche Rechtfertigung dienen. * „weil meine heilige Autorität es befiehlt."
Diese Disziplin gilt am strengsten für Entscheidungen, die die Grundlagen des bürgerlichen Lebens gestalten: Grundrechte, gleiche Stellung, die Gestaltung öffentlicher Institutionen und die Bedingungen, unter denen öffentliche Gewalt eingesetzt werden darf. In Krisenbedingungen steigt die Beweislast: Institutionen müssen Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, das mildeste Mittel und ein klares Ablaufdatum nachweisen, mit transparenter Überprüfung.
Co-livismus unterscheidet zwischen moralischer Stimme und rechtlicher Begründung: Die moralische Stimme kann in jeder Tradition verwurzelt sein und eine Dringlichkeit tragen, die sich der Übersetzung widersetzt; die rechtliche Begründung muss öffentlich zugänglich, evidenzbewusst und mit gleichen Rechten vereinbar bleiben.
Öffentliche Vernunft umfasst Schäden, die nachweisbar sind, einschließlich vermeidbaren Leidens und Ausbeutung. Wo private Vereinbarungen bürgerliche Auswirkungen haben (Eigentum, Erbschaft, Vormundschaft), besteht die Rolle des Staates darin, Klarheit, Einwilligung und den Schutz schutzbedürftiger Parteien durchzusetzen.
Die öffentliche Begründung muss auf Zugänglichkeit über Bildung, sozioökonomischen Hintergrund, Sprache und Kultur hinweg bewertet werden. Wenn eine Begründung systematisch die am stärksten betroffenen Personen ausschließt, müssen Institutionen klarere Formulierungen, alternative Beweispfade und dokumentiertes Engagement mit betroffenen Gemeinschaften bereitstellen.
Politiken können von Werten inspiriert sein, die sich mit religiösen Traditionen überschneiden, müssen aber auf öffentlicher Argumentation und dem Schutz gleicher Rechte beruhen.
Artikel 7 — Bürgerliche Grenzen und Nicht-Zwang
Co-livismus erkennt an, dass Pluralismus scheitert, wenn Zwang eintritt.
7.1 Kein Zwang im Glauben Niemand darf wegen seines Glaubens, Zweifels, seiner Konversion oder seines Nichtglaubens bedroht, bestraft, ausgeschlossen oder in seiner bürgerlichen Stellung beeinträchtigt werden.
7.2 Kein bürgerliches Privileg für metaphysische Konformität Keine Gruppe darf besondere bürgerliche Macht beanspruchen, weil sie „richtiger", „reiner" oder „heiliger" sei.
7.3 Keine heiligen Ausnahmen, die Rechte anderer einschränken Die Freiheit der Praxis ist geschützt. Sie kann jedoch nicht dazu verwendet werden, die bürgerliche Gleichheit, Sicherheit oder Autonomie einer anderen Person zu verringern.
Artikel 8 — Co-livismus und der Staat
8.1 Co-livismus regiert nicht Co-livismus ist keine herrschende Ideologie. Er ist eine bürgerliche Weltanschauung, die die ethische Haltung einer säkularen Gesellschaft prägt.
8.2 Säkulares Zivilrecht ist das einzige Recht Das Zivilrecht des Landes ist die einzige bindende Rechtsautorität im öffentlichen Leben. Co-livismus kann bürgerliche Werte inspirieren, beansprucht aber keine rechtliche Vorherrschaft.
8.3 Der Staat schützt den Pluralismus Ein säkularer Staat unter dem Co-livismus schützt: * religiöse Freiheit und nicht-religiöse Freiheit, * gleichen Zugang zu Institutionen, * rechtmäßigen Widerspruch und * bürgerlichen Frieden.
Artikel 9 — Das Prinzip der lebendigen Charta
Diese Charta soll lebendig bleiben, sich weiterentwickeln, nicht erstarren.Sie wird jährlich überprüft und kann geändert werden, um:
* die Klarheit zu verbessern, * neue Formen von Zwang oder Diskriminierung zu adressieren, * die Neutralität zu stärken, * Governance-Mechanismen zu verfeinern oder * Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Werten des Co-livismus zu erweitern.
Änderungen dürfen jedoch niemals den Co-livismus in Folgendes verwandeln:
* eine Religion, * eine verpflichtende Doktrin, * eine politische Waffe oder * einen Mechanismus bürgerlicher Privilegierung.
Die Charta muss in der Lage bleiben, neue Realitäten zu adressieren, einschließlich neuer Formen von Empfindungsfähigkeit, Intelligenz und Verletzlichkeit.
Artikel 10 — Der Rat der Charta des Co-livismus (Governance)
10.1 Zweck
Der Rat der Charta des Co-livismus („der Rat") ist der Hüter dieser Charta.
Seine Aufgaben:
* die Charta als kohärentes bürgerliches Dokument pflegen, * jährliche Überprüfungen und vorgeschlagene Änderungen veröffentlichen, * Neutralität und gleiche Würde verteidigen, * Abdriften in Sektiererismus, Ideologie oder Vereinnahmung verhindern, * transparente Prozesse durchführen und abweichende Meinungen veröffentlichen, * eine jährliche Überprüfung der öffentlichen Begründung veröffentlichen, die dokumentiert, wie wichtige Änderungen die Zugänglichkeitsstandards erfüllen und wie Einwände von Minderheiten und betroffenen Gruppen behandelt wurden.
Der Rat wird einen transparenten, evidenzbasierten Rahmen für die Bewertung moralischer Statusansprüche unter Einbeziehung nichtmenschlicher Tiere und künstlicher Agenten pflegen, mit überprüfbaren Kriterien und Schwellenwerten.
Der Rat erlässt keine Gesetze. Er aktualisiert eine Charta bürgerlicher Werte und Leitplanken.
10.2 Struktur und Sitze
10.2.1 Stimmberechtigte Mitglieder: 12
Der Rat hat 12 stimmberechtigte Mitglieder, aufgeteilt in drei Blöcke gleicher Größe, die jeweils eine Funktion und keine politische Identität repräsentieren:
A) Hüter der Neutralität (4 Sitze) Auftrag: Staatliche Neutralität schützen, weltanschauliche Bevorzugung verhindern, Abdriften in eine bürgerliche Religion widerstehen.
B) Hüter des Pluralismus und der Freiheit (4 Sitze) Auftrag: Gewissensfreiheit in der Praxis schützen, insbesondere für Minderheiten, Andersdenkende, Konvertiten und nicht zugehörige Bürger.
C) Erbauer öffentlicher Vernunft und Systeme (4 Sitze) Auftrag: Die Charta lesbar, umsetzbar und in öffentlicher Vernunft, institutionellem Realismus und bürgerlicher Stabilität verankert halten.
Dieses Design zwingt jede Änderung, Neutralität, Freiheit und Praktikabilität zu erfüllen.
10.2.2 Nicht stimmberechtigte Rollen: 2 Ombudsleute
Zwei unabhängige, nicht stimmberechtigte Rollen bestehen zum Schutz der Integrität:
1) Verfahrens-Ombud (nicht stimmberechtigter) Stellt die Einhaltung von Verfahren, Offenlegungen, Interessenkonfliktsregeln, Transparenz und Veröffentlichungspflichten sicher.
2) Rechte- und Neutralitäts-Ombud (nicht stimmberechtigter) Kennzeichnet jede Änderung, die Neutralität, bürgerliche Gleichheit oder Gewissensfreiheit einschränken könnte. Veröffentlicht Einwände und erzwingt eine Eskalation zu höheren Schwellenwerten, wo zutreffend.
10.3 Eignungsregeln (Anti-Vereinnahmung)
10.3.1 Erforderliche Qualifikationen Ratsmitglieder müssen:
* ausdrücklich eine agnostische Haltung gegenüber metaphysischer letzter Wahrheit bekräftigen (kein Anspruch auf Gewissheit), * das Bekenntnis zur staatlichen Neutralität, gleicher bürgerlicher Stellung und Gewissensfreiheit bekräftigen, * relevante Zugehörigkeiten, Finanzierungen und Führungsrollen offenlegen.
10.3.2 Disqualifizierende Rollen (absolute Verbote)
Niemand darf als stimmberechtigtes oder nicht stimmberechtigtes Ratsmitglied dienen, wenn er oder sie:
* ein derzeitiger gewählter politischer Amtsträger, Minister oder politischer Ernannter ist, * ein leitender Funktionär einer politischen Partei oder ein professioneller politischer Operateur ist, der Kampagnen leitet, * eine formelle religiöse Autorität ist (Geistlicher, religiöser Richter, Mitglied eines Leitungsgremiums oder Äquivalent), * ein professioneller Lobbyist ist, dessen Rolle darin besteht, sektiererische oder parteiische Agenden voranzutreiben.
10.3.3 Abkühlungsperiode
Eine Person, die eine disqualifizierende Rolle bekleidet hat, muss 5 Jahre nach Verlassen dieser Rolle warten, bevor sie anspruchsberechtigt wird.
10.4 Auswahlmechanismus (Legitimität + Anti-Eliten-Vereinnahmung)
Die 12 Sitze des Rates werden durch ein hybrides Verfahren besetzt:
6 Sitze gewählt durch Charta-Fellows Charta-Fellows sind eine bürgerliche Mitgliedsorganisation, die die Neutralitätsprinzipien des Co-livismus bekräftigt und sich zur Nicht-Zwangsausübung verpflichtet. Die Fellowship ist eine bürgerliche Verpflichtung zu Neutralität und Nicht-Zwang, keine politische Zugehörigkeit oder Glaubensprüfung. (Fellows sind keine Geistlichen, keine Parteistrukturen.)
4 Sitze ausgewählt durch ein unabhängiges Nominierungsgremium Ein Gremium aus pensionierten Richtern und Experten für bürgerliche Ethik wählt Kandidaten nach veröffentlichten Kriterien und öffentlichen Anhörungen aus.
2 Sitze durch Losverfahren (bürgerliche Lotterie) Zwei Sitze werden durch Zufallsauswahl aus einem Pool qualifizierter Bewerber besetzt, die die Eignungsregeln erfüllen. Dies schützt den Rat davor, ein Eliteklub zu werden.
Alle Auswahlschritte müssen öffentlich dokumentiert werden.
10.5 Amtszeiten, Rotation und Kontinuität
* Amtszeit: 4 Jahre * Staffelung: 3 Sitze rotieren jedes Jahr (zur Wahrung der Kontinuität) * Maximale aufeinanderfolgende Amtszeiten: 2 * Abberufung: nur bei Fehlverhalten, nachgewiesenen Interessenkonflikten oder Regelverstößen, durch ein transparentes Verfahren, das vom Verfahrens-Ombud und dem Nominierungsgremium überprüft wird
10.6 Änderungsklassen und Abstimmungsregeln
Co-livismus benötigt zwei Änderungstypen: ordentliche Aktualisierungen und verfassungsmäßigen Schutz der tragenden Pfeiler.
10.6.1 Klasse I — Ordentliche Änderungen
Beispiele:
* Klärung der Sprache, * Hinzufügen von Definitionen, * Stärkung des Schutzes ohne Änderung der Kernprinzipien, * Verbesserung der Governance-Verfahren.
Zur Annahme:
* 8 von 12 Stimmen (Zweidrittelmehrheit) und * mindestens 2 Stimmen aus jedem Block (Hüter, Hüter des Pluralismus, Erbauer).
10.6.2 Klasse II — Verfassungsänderungen
Dies umfasst jede Änderung, die betrifft:
* staatliche Neutralität, * das Prinzip des blinden Gesetzes, * bürgerliche Gleichheit und Nicht-Beherrschung, * die nicht-religiöse Natur des Co-livismus, * Eignungsregeln des Rates, * Abstimmungsschwellen und Änderungsmechaniken.
Zur Annahme:
* 10 von 12 Stimmen und * mindestens 3 Stimmen aus jedem Block und * eine öffentliche Konsultationsfrist von 60–90 Tagen mit veröffentlichten Antworten auf wesentliche Einwände.
10.6.3 Nicht-Rückschrittsregel (Kernschutz)
Keine Änderung darf die Gewissensfreiheit, bürgerliche Gleichheit oder staatliche Neutralität im Vergleich zur vorherigen Version verringern. Wenn der Rechte- und Neutralitäts-Ombud einen potenziellen Rückschritt kennzeichnet, wird die Änderung automatisch als Klasse II behandelt.
10.7 Transparenz und Veröffentlichungspflichten
Jedes Jahr muss der Rat veröffentlichen:
* die aktualisierte Charta-Versionsnummer und das Änderungsprotokoll, * vorgeschlagene Änderungen (im Rotlinien-Format), * Begründung in Begriffen der öffentlichen Vernunft, * Auswirkungsanalyse (wer ist betroffen und wie), * abweichende Stellungnahmen (Minderheitsmeinungen), * die endgültige Stimmenauszählung nach Blöcken.
Artikel 11 — Integritätsklauseln (Selbstschutz gegen Korruption)
11.1 Keine heilige Autorität
Keine Ratsentscheidung darf heilige Autorität als bindende Begründung anführen.
11.2 Kein Monopol auf moralische Wahrheit
Der Rat darf bürgerliche Ethik hüten, darf aber keine moralische Unfehlbarkeit beanspruchen.
11.3 Keine Identitätshierarchie
Co-livismus lehnt Systeme ab, die Bürger nach Reinheit, Glaube, Herkunft oder Zugehörigkeit einordnen.
11.4 Keine Umwandlung in Ideologie
Wenn Co-livismus dazu verwendet wird, metaphysische Konformität oder politische Vorherrschaft durchzusetzen, verrät er seinen Zweck. 11.5 Keine Vereinnahmung durch Reichtum oder Glauben
Ko-Livismus lehnt die Vereinnahmung öffentlicher Institutionen durch konzentrierten Reichtum, externe Patronage oder konfessionelle/nationalistische Doktrin ab.
Artikel 12 — Abschlusserklärung
Co-livismus ist die Vereinbarung, die Meinungsverschiedenheiten sicher macht.
Es ist das bürgerliche Versprechen, dass: * Sie auf Ihre eigene Weise nach Sinn suchen dürfen, * Sie sich versammeln, anbeten, zweifeln oder Anbetung verweigern dürfen, * Sie Kinder mit Ihren Werten erziehen dürfen, * Sie lieben und als Sie selbst leben dürfen, * und Sie all dies tun dürfen, ohne befürchten zu müssen, dass die Metaphysik eines anderen zu Ihrem bürgerlichen Schicksal wird.
Der Staat ist kein Tempel. Die Zivilordnung ist keine Predigt. Das Gesetz ist keine Theologie.
Co-livismus ist die bürgerliche Schicht, die menschliche Vielfalt atmen lässt — ohne Freiheit in Zersplitterung zu verwandeln und ohne Einheit in Zwang zu verwandeln.
Ende der Charta